Förderbereiche

Die Jörg G. Bucherer-Stiftung ist in folgenden Förderbereichen tätig:

  • Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, betreuender und vorführender Tätigkeiten auf den Gebieten der Musik, der bildenden Kunst und der Literatur.

  • Forschung und Lehre in der Schweiz im Bereich Naturwissenschaften und Technik, insbesondere innovativer Technologien.

  • Fürsorge für Kinder mit Behinderungen in der Schweiz.

  • Förderung des Qualitätstourismus in der Schweiz.

  • Verbesserung des Angebots von Alters- und Pflegeheimplätzen im Kanton Luzern.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.

Aufnahme der Fördertätigkeit ab 2026

Die Jörg G. Bucherer-Stiftung wurde im Februar 2025 im Handelsregister eingetragen und nimmt Förderanträge voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte entgegen.

Gesuche können ab diesem Zeitpunkt über ein Online-Portal auf dieser Website eingereicht werden, wo auch die Anforderungen für die Gesuchseinreichung publiziert werden. Wir bitten Sie zu beachten, dass vor und nach der Aufschaltung des Portals keine Anträge per Brief oder E-Mail weder durch den Stiftungsrat noch durch die Geschäftsstelle angenommen werden.

Formgerechte Gesuche um Stiftungsleistungen werden von der Geschäftsführung, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit fach- und themenkompetenten Personen, geprüft. Diese zeichnen sich durch Expertise und Unabhängigkeit aus. Nach erfolgter Vorprüfung werden den formellen und inhaltlichen Anforderungen genügende Gesuche dem Stiftungsrat zum Entscheid vorgelegt. Der Stiftungsrat entscheidet endgültig.

Dem Stiftungsrat steht es frei, Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen, selbst anzugehen bzw. umzusetzen.

Es werden Gesuche und Projekte berücksichtigt, die geeignet sind, eine weitreichende, dauerhafte und substantielle Wirkung zu erzielen.